| Ihr gutes Recht als Taxifahrgast |
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Von Ihrer Fahrerin / Ihrem Fahrer können Sie erwarten: |
| Fahrtstrecke: kürzester bzw. günstigster Weg |
| Unterstützung beim Be- und Entladen des Gepäcks
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| Vollständig ausgefüllte Quittung mit -Ordnungsnummer des Taxis / Steuernummer des Betriebs -Name und Anschrift des Unternehmens -Fahrtstrecke mit Anfangs- u. Zielpunkt -Datum / Unterschrift des Fahrers |
| Ein insgesammt außen und innenn
sauberes Fahrzeug |
| Funk- und Radiobetrieb mit nicht störender Lautstärke |
| Wussten
Sie, daß... |
| ... Sie am Taxistand immer
die
freie Fahrzeugwahl haben ? |
| ... Seit 2007 ist das
Rauchen in Taxen generell verboten ist ? |
| ... Sie jedes Taxi im
Stadtgebiet Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden- Echterdingen und als Ziel
in den gesammten Landkreis Esslingen nach Tarif
befördern muß ? |
| ... Sie immer die
Fahrtstrecke bestimmen ? |
| ... Sie nur den auf dem
Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu bezahlen haben ? |
| ... Sie für die Mitnahme eines Rollstuhles nicht extra bezahlen müssen ? |
| ... Sie jederzeit Einsicht in die Betriebsordnung, die Beförderungsbedingungen und den _Taxitarif Einsicht erhalten ? |
| ... Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen ? |
| ... ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß – und zwar kostenlos ? |
| ... innerhalb des
Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet wird ? Lassen Sie das Taxi warten, kostet ___dies bereits eine Gebühr ! |
| ... keine dritten, Ihnen
fremde Personen ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis mitbefördert werden darf ? |
| ... der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf ? |
| Beschwerden sind
Chancen, es besser zu machen... |
| Richten Sie
Ihre Anregung(en) zunächst an den Taxiunternehmer selbst (Adresse auf der Quittung und im Fahrzeug), an die Taxi-Auto-Zentrale e.G. Ruf 55 10 000 - betreffend deren Mitglieder Karlsbader Straße 42 - 70372 Stuttgart - Telefon (07 11) 55 398 - 0 Neckar-Taxi GmbH - Taxizentrale - betr. d. Vertragspartner Julius-Hölder-Straße 48 - 70597 Stuttgart - Telefonj (07 11) 88 88 88 88 aber auch an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Genehmigungsbehörde für Taxen Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart, Telefon (07 11) 2 16 – 20 92 bzw. an das Landratsamt Esslingen betr. u.a. Flughafentaxen Genehmigungsbehörde für Taxen Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar Telefon ( 07 11) 39 02 - 0 |
Wenn sie mit unserem Service zufrieden waren, erzählen Sie es bitte Ihren Freunden und Bekannten, wenn nicht, dann sagen Sie es bitte uns! |