Ihr gutes Recht als Taxifahrgast

Von Ihrer Fahrerin / Ihrem Fahrer können Sie erwarten:

Fahrtstrecke: kürzester bzw. günstigster Weg
Unterstützung beim Be- und Entladen des Gepäcks
Vollständig ausgefüllte Quittung mit
-Ordnungsnummer des Taxis / Steuernummer des Betriebs
-Name und Anschrift des Unternehmens
-Fahrtstrecke mit Anfangs- u. Zielpunkt
-Datum / Unterschrift des Fahrers
Ein insgesammt außen und innenn sauberes Fahrzeug
Funk- und Radiobetrieb mit nicht störender Lautstärke
Wussten Sie, daß...
... Sie am Taxistand immer die freie Fahrzeugwahl haben ?
... Seit 2007 ist das Rauchen in Taxen generell verboten ist ?
... Sie jedes Taxi im Stadtgebiet Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden- Echterdingen und als Ziel     in den gesammten Landkreis Esslingen nach Tarif befördern muß ?
... Sie immer die Fahrtstrecke bestimmen ?
... Sie nur den auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis
     bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu bezahlen haben ?

... Sie für die Mitnahme eines Rollstuhles nicht extra bezahlen müssen ?
... Sie jederzeit Einsicht in die Betriebsordnung, die Beförderungsbedingungen und den      _Taxitarif Einsicht erhalten ?
... Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen ?
... ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß – und zwar kostenlos ?
... innerhalb des Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger
    beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet wird
? Lassen Sie das Taxi warten, kostet   ___dies bereits eine Gebühr !
... keine dritten, Ihnen fremde Personen ohne Ihr ausdrückliches
    Einverständnis mitbefördert werden darf
?
... der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf  ?

Beschwerden sind Chancen, es besser zu machen...
Richten Sie Ihre Anregung(en) zunächst an den Taxiunternehmer
selbst (Adresse auf der Quittung und im Fahrzeug),  an die

Taxi-Auto-Zentrale e.G. Ruf 55 10 000        -   betreffend deren Mitglieder
Karlsbader Straße 42 - 70372 Stuttgart - Telefon (07 11) 55 398 - 0

Neckar-Taxi GmbH - Taxizentrale      - betr.  d. Vertragspartner
Julius-Hölder-Straße 48 - 70597 Stuttgart - Telefonj (07 11) 88 88 88 88

aber auch an das

Amt für öffentliche Ordnung

der Landeshauptstadt Stuttgart,

Genehmigungsbehörde für Taxen

Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart,
Telefon (07 11) 2 16 – 20 92 

bzw. an das

Landratsamt Esslingen                        betr. u.a. Flughafentaxen
Genehmigungsbehörde für Taxen
Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar
Telefon ( 07 11)  39 02 - 0



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